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Krankenkassen zahlen auch bei Kuren in Polen

Die EU-Osterweiterung bietet neue Möglichkeiten im Gesundheitsbereich. Seit dem 1. Mai können Gesundheitsleistungen auch in Polen in Anspruch genommen werden. Bei ambulanten Kuren lässt sich so unter Umständen Geld sparen.

Bei Kuren unterscheidet der Gesetzgeber ambulante und stationäre Maßnahmen. Ambulante Vorsorge- oder "Badekuren" sind im Abstand von vier Jahren möglich.
Generelle Voraussetzung dafür ist ein Antrag des behandelnden deutschen Arztes, den die Kasse prüfen und bewilligen muss. Für diese Kur muss der Versicherte Urlaub nehmen bzw. eine unbezahlte Freistellung beim Arbeitgeber beantragen. Unterkunft, Verpflegung und Fahrt organisiert er selbst. Grundsätzlich sollte eine solche Kur wohnortnah erfolgen.

Ist die benötigte Behandlung dort nicht möglich, kann der Kurort innerhalb der EU frei gewählt werden. Mit der EU-Erweiterung sind solche Kuren auch in Polen möglich.

Aufgrund der niedrigeren Kosten für die Behandlung, aber auch für Unterkunft und Verpflegung können diese Kuren für deutsche Versicherte attraktiv sein. In einer Mitgliederbefragung der Techniker Krankenkasse (TK) Berlin gaben 70 Prozent der Befragten an, dass für sie eine Kur im europäischen Ausland in Frage käme. Noch gibt es allerdings keine einheitlichen rechtlichen Regelungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kassen. Denn die müssen zwar innerhalb der EU alle Leistungen erstatten, die auch Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland wären. Der dazu nötige Leistungsvergleich der Gesundheitssysteme der neuen EU-Länder und der Bundesrepublik liegt aber bislang noch nicht vor. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherungen-Ausland (DKVA), eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen gesetzlichen Krankenkassen, unterstützt die Recherche der Krankenkassen nach den ausländischen Gesundheitssystemen. Erst dann können die Krankenkassen zum Beispiel auch Verträge mit polnischen Kureinrichtungen abschließen.

Zum Thema Vertragsabschluss sagt Hubert Stüker, bei der AOK Brandenburg zuständig für Verträge mit ausländischen Leistungsträgern: „So etwas haben wir angedacht, allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen noch unklar.“ Zuerst brauche man vor Ort zuverlässige Partner, die auf gleicher Ebene die Qualität der ausländischen Einrichtungen prüfen können. In Deutschland gibt es dafür den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). „Wir wollen und werden Verträge schließen“, so Stüker zu den Plänen der AOK in Polen. Neben der Frage der Qualitätskontrolle ist dabei auch die Gewährleistungspflicht bei Reklamationen oder ärztlichen Fehlern noch nicht geklärt. Die gesetzlichen Kassen können derzeit selber entscheiden, ob sie die Kosten für Vorsorgemaßnahmen in Polen übernehmen und die Leistungen garantieren. „So viel Freiheit darf sein“, sagt Annelies-Ilona Klug aus der Presseabteilung des Bundesgesundheitsministeriums.
Einige Kassen wie zum Beispiel die AOK Brandenburg und die TK übernehmen darum auch jetzt bereits die Kosten für die Behandlungen und zahlen einen Zuschuss von 13 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Der Patient trägt lediglich einen Eigenanteil von zehn Prozent pro Einzelleistung.

Da aber derzeit die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kostenübernahme bei ambulanten Kuren im Ausland noch unterschiedlich handhaben, empfiehlt sich bei Interesse an einer Kur in Polen eine direkte Klärung mit der jeweiligen Kasse.

Stationäre Heilkuren dagegen, die beim Arbeitnehmer immer mit einer Krankschreibung einhergehen, werden in der Regel nur im Inland in den Vertragseinrichtungen der Kassen durchgeführt. Die Kosten für diese Kuren werden von der Versicherung getragen.

Im Ausland werden stationäre Kuren nur genehmigt, wenn es „vergleichbare Leistungen in Deutschland nicht gibt“, heißt es zum Beispiel bei der BEK. Dies gilt auch für die Rehabilitationsmaßnahmen der Landesversicherungsanstalt (LVA) und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Beitragszahler der Rentenversicherung erhalten diese Leistungen zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben“ nur im Inland. Die Kosten übernimmt die LVA bzw. BfA.

Einfacher ist ein Kuraufenthalt in Polen zur Zeit für Versicherte privater Krankenkassen. Bei der Kostenübernahme von im Ausland erbrachten Leistungen sind sie flexibler als die gesetzlichen Versicherungen. Private Kassen bieten ihren Versicherten den Abschluss von Kurkostentarifen an, wobei meistens eine Krankheitskostenversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung beim gleichen Versicherer vorausgesetzt wird. Die Tarife sind entweder auf den Ersatz der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes abgestellt.

Die Entscheidung, ob eine Kur angetreten wird, liegt beim Patienten und beim Arzt. So übernimmt zum Beispiel die Debeka die Behandlungskosten auch in Polen, wenn die Tarife Leistungen für ambulante bzw. stationäre Kuren vorsehen. Den Patienten steht die Wahl des Kurortes frei. Die vorherige Beantragung der Kur ist nicht nötig, da die Leistungen tariflich festgelegt sind. Versicherte der DKV können ambulante Kuren ebenfalls überall antreten, auch in Polen. Die Kasse zahlt ein Tagegeld, mit dem man Anwendungen, Ärzte bzw. Unterkunft bezahlen kann. Abgerechnet wird am Ende der Kur, eine vorherige Bewilligung ist nicht nötig. Bei den meisten privaten Kassen sind ambulante Kuren alle zwei bis drei Jahre möglich. Da die Tarife und Leistungen sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich bei der Planung einer Kur auf jeden Fall eine vorherige Rücksprache mit der Versicherung.

Quelle: Polen aktuell vom 24.08.04
(Newsletter des Polnischen Fremdenverkehrsamtes)
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