 | Buchung & Beratung Telefon 030 42 333 33
        |  |  |  Medizinische Hinweise Für in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte gilt grundsätzlich: Kostenübernahme gesetzlicher Krankenversicherungen   |  | Am 27.7.2001 wurde zwischen Deutschland und Tschechien das Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet, welches seid 01.09.2002 in Kraft ist.
Reisende, die in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen und die Kosten werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Das Abkommen schließt keine Rückholversicherung ein.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen bei Ihrer Krankenkasse. |
 Für in Deutschland privat Krankenversicherte gilt grundsätzlich: Kostenerstattung privater Krankenversicherungen   |  | Für Privatversicherte hat sich nichts geändert. Bei Bedarf medizinischer Leistungen in der Tschechischen Republik, bezahlen Sie weiterhin ihre medizinische Leistung selbständig und rechnen dies zu Hause mit ihrer Versicherung wieder ab. Wir empfehlen vor Behandlung den Kostenrahmen abzuklären. |
 Auslandsreisekrankenversicherung  Wir empfehlen Ihnen bei Buchung Ihrer Reise trotz Sozialversicherungsabkommen bei gesetzlich Krankenversicherten und bei privat Versicherten den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.   
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Gesunde Ernährung: Aktive Gesundheitsvorsorge   Übrigens: Der Begriff "Wellness"...   |  |