 | Buchung & Beratung Telefon 030 42 333 33
        |  |  |  Einreise mit Haustier in die Tschechische Republik Internationalen Impfschein/Impfpass bei Aufenthalt unter 30 Tage: Hunde / Katzen   |  | Bei einem touristischen Aufenthalt unter einem Monat in der Tschechischen Republik, benötigen Sie einen internationalen Impfschein/Impfpass des Tieres. Mit dem Impfschein/Impfpass ist die Impfung gegen Tollwut (die mindestens ein Monat und höchstens ein Jahr vor der Einreise durchgeführt wurde) zu dokumentieren. |
 Einfuhrbewilligung bei einem Aufenthalt über 30 Tage: Hunde / Katzen   |  | Halten Sie sich mit Ihrem Haustier länger als 1 Monat in der Tschechischen Republik auf, benötigen Sie vom Staatlichen Veterinäramt in Prag eine Einfuhrbewilligung. Die Bewilligung müssen Sie schriftlich benatrgen.
Die Anschrift lautet:
Státní veterinární správa Èeské Republiky
Tìšnov 17
CZ - 117 05 Praha 1
Tel: 00420/2/2181-2484 oder 2181-2570
Fax: 00420/2/2181-2974 |
 Einreise mit Pferd oder anderen Tieren:   |  | Falls Sie mit einem Pferd oder einem anderem hier nicht erwähnten Tier reisen möchten, wenden sie sich an die o.g. Adresse. |
 Einreise mit Nagetieren, Hamster, Meerschweinchen und andere Kleintiere:   |  | Sämtliche Nagetiere, Meerschweinchen, Hamster, sowie Kriechtiere, Aquariumfische, Papageien und andere Vögel dürfen in die Tschechische Republik ohne eine veterinärärztliche Bewilligung, bzw. Bescheinigung einreisen. |
  
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Gesunde Ernährung: Aktive Gesundheitsvorsorge   Übrigens: Der Begriff "Wellness"...   |  |